Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und -nehmer gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (Auftraggeber) finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Josy Schreier (Auftragnehmer) hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte (insbesondere Fotos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zu ihrer Erstellung oder Produktion verwendet wurde. Dazu gehören insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotos, gedruckte oder belichtete Fotos in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotos in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotos.

2. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Dementsprechend werden keine diesbezüglichen Reklamationen und/oder Bemängelungen entgegengenommen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu vergüten sind.

Soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos.

Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass damit eine realistische Darstellung von Personen, Vorgängen und Dingen gemeint ist. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur die Grundretusche (Korrektur von Licht, Schärfe und Rahmen sowie Entwicklung der Rohdaten). Eine weitergehende Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten. 

3. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer fotografiert während der Hochzeit des Auftraggebers wie vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass er an diesem Tag zusätzliche Stunden arbeitet.

Der Auftragnehmer gibt die von ihm nach eigenem Ermessen ausgewählten und bearbeiteten Fotografien im Dateiformat jpeg heraus. Die RAW-Dateien der Fotos werden in keinem Fall freigegeben. Der Auftragnehmer gibt die digitalen Fotos innerhalb von fünf bis sechs Wochen nach der Fotosession an den Auftraggeber frei. Bei der Erstellung besonders aufwändiger Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin unter Berücksichtigung des damit verbundenen Zeitbedarfs vereinbart.

Mit der Übergabe der Fotos an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien nach der Übergabe weiterhin aufzubewahren.

4. Honorar und Spesen

Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, so wird für jede weitere angefangene Stunde ein Honorar von € 350,00 berechnet.

Eine erste Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Das bedeutet, dass der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem nachstehenden Konto des Auftragnehmers an:

Josy Schreier Fotografie

IBAN: DE36 1001 1001 2628 6378 62

BIC: NTSBDEB1XXX

Für den Fall, dass die vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig eingeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten.

Die restliche Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar.

Eine Anreise innerhalb von 50 km von Leipzig aus wird nicht berechnet, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Übersteigt die An- und Abreise die zuvor vereinbarte Entfernung, so werden für jeden zusätzlichen Kilometer folgende Reisekosten berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie eventuell erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand für die Übernachtung berechnet.

Sofern vereinbart, stellt der Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine rechtzeitige Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.

Sonstige Kosten, die durch den Auftrag entstehen, wie z.B. Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die rechtzeitige Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen (Zeitplan, Wegbeschreibung, Sonderwünsche etc.) vorliegen. Verzögerungen in der Auftragsdurchführung, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und gelten als zu vergütende Arbeitszeit des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren an den jeweiligen Standorten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, zu prüfen, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche erheben.

Beanstandungen und Bemängelungen hat der Auftraggeber schriftlich zu erheben; sie müssen spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Lichtbilder bei dem Auftragnehmer eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

6. Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Aufträgen

Wird ein Auftrag von einer der Parteien in Ausübung ihrer gesetzlichen Kündigungsrechte gekündigt, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Anzahlung zu verlangen.

Kann der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen eine Leistung nicht erbringen, wird dem Auftraggeber die geleistete Vorauszahlung zurückerstattet.

Etwaige Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht

Die Lichtbilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private Zwecke (Abzüge für den privaten Gebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites etc.) Die Rechte zur Vervielfältigung der Fotografien und zur Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.

Eine Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Rahmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner etc. dürfen die Fotos nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.

Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt.

Die Auswahl der Fotos erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung aller Fotografien.

Die Fotos dürfen nur in ihrer Originalfassung verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Bestehende Metadateneinträge der Fotografien müssen erhalten bleiben.

Der Auftragnehmer darf Fotografien, die ausschließlich den Auftraggeber zeigen, zu Werbe- und Illustrationszwecken in Publikationen (z.B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Fachzeitschriften für Fotografie oder Hochzeiten etc.) verwenden.

Widerspricht der Auftraggeber ausdrücklich einer Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen in der Werbung zu verwenden. In diesem Fall erhöhen sich die Vergütungsansprüche um 20%.

8. Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche erheben.

Für andere als vertragswesentliche Pflichtverletzungen gegenüber dem Auftraggeber haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für mittelbare Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankung, Flugausfall, Unfall, etc.). Der Auftragnehmer haftet auch nicht für unverschuldete Sachmängel (defekte technische Geräte etc.) und für eine dadurch bedingte Unmöglichkeit der weiteren Aufnahme.

Ist die Durchführung des Auftrages zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die die Parteien nicht zu vertreten haben, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich, werden die Parteien zunächst versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Dabei haben beide Seiten auf andere Buchungen des Auftragnehmers Rücksicht zu nehmen. Die Beauftragung ist insbesondere dann nicht faktisch unmöglich, wenn es dem Auftraggeber zumutbar ist, die Veranstaltung den veränderten Umständen anzupassen, um sie in einem geänderten Rahmen stattfinden zu lassen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

10. Textform

Ergänzungen und Änderungen des Vertrages zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (per E-Mail). Ungeachtet dessen haben individuelle Vereinbarungen weiterhin Vorrang.

11. Anwendbares Recht

Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort für alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu erbringenden Leistungen ist Leipzig. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.